abheben

abheben

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ab|he|ben ['aphe:bn̩], hob ab, abgehoben:
1. <tr.; hat anheben und abnehmen:
den Deckel, den Hörer des Telefons abheben.
2. <itr.; ist (besonders von Flugzeugen) sich in die Luft erheben, sich von dem Ausgangspunkt lösen und in Bewegung setzen:
die Maschine hebt schnell, vom Boden, nach Berlin ab; von der Startrampe abheben.
Syn.: abfliegen, starten.
3. <tr.; hat sich (Geld vom Konto) auszahlen lassen /Ggs. einzahlen/: an immer mehr Automaten kann man kostenlos Geld abheben.
4. <+ sich>
a) sich abzeichnen; in den Umrissen o. Ä. im Kontrast zum Hintergrund, Untergrund erkennbar sein:
die Türme hoben sich vom/gegen den Himmel ab.
Syn.: abstechen, kontrastieren.
b) sich von anderen durch etwas deutlich unterscheiden:
sie hob sich von anderen durch ihre ruhige Art ab; er hob sich von seinen Freunden ab, weil er unrasiert war.
5. <itr.; hat (geh.) etwas zum Zielpunkt einer Erörterung machen, auf etwas (als etwas Bemerkenswertes) hinweisen:
sie hob auf die Notwendigkeit einer kritischen Distanz ab; er hob darauf ab, dass die Probleme nicht gelöst seien.

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ạb||he|ben 〈V. 163; hat
I 〈V. tr.〉 durch Heben wegnehmen ● ein Dach, einen Deckel \abheben; Geld \abheben vom Bankkonto holen; die Karten \abheben 〈Kart.〉 einen Teil der Karten wegnehmen u. den Rest obenauf legen
II 〈V. intr.〉 sich in die Luft erheben ● das Flugzeug hebt ab; auf etwas \abheben auf etwas hinweisen
III 〈V. refl.〉 sich von etwas \abheben sich abzeichnen, unterscheiden ● eine Farbe hebt sich von einer anderen ab

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ạb|he|ben <st. V.; hat:
1.
a) anheben u. entfernen; ab-, herunternehmen:
den Deckel, den Hörer a.;
Karten [von einem Kartenspiel] a.;
eine Masche a. (Stricken; durch Überziehen einer Masche über die davorliegende die Gesamtmaschenzahl um eins reduzieren);
du musst noch a. (vor Spielbeginn einen Teil der [bereits gemischten] Karten vom Stapel herunternehmen u. die übrig gebliebenen obenauf legen);
b) <a. + sich> sich ablösen:
die Kruste hebt sich ab.
2. [für älter: heben, nach ital. levare] sich etw. auszahlen lassen:
Geld [vom Konto] a.
3.
a) <a. + sich> gegenüber einem Hinter-, Untergrund, seiner Umgebung deutlich unterscheidbar hervortreten:
die Bäume hoben sich vom/gegen den Abendhimmel ab;
b) etw. optisch gegenüber etw. hervortreten lassen:
etw. unterstreichen und es dadurch von seiner Umgebung a.
4. (Fliegerspr.) (von Flugzeugen, Raketen) sich in die Luft erheben:
die Rakete hat von der Startrampe abgehoben;
Ü er ist Realist geblieben, hat innerlich nicht abgehoben (hat den Bezug zur Realität nicht verloren).
5. [wohl aus der Schützensprache] auf etw. nachdrücklich Bezug nehmen, in einem gegebenen Zusammenhang hinweisen:
die Fraktionsvorsitzende hat bewusst auf die Gewissensentscheidung jedes und jeder einzelnen Abgeordneten abgehoben.

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ạb|he|ben <st. V.; hat [2: für älter: heben, nach ital. levare; 5: wohl aus der Schützensprache]: 1. a) anheben u. entfernen; ab-, herunternehmen: den Deckel, den Hörer a.; Karten [von einem Kartenspiel] a.: du musst noch a. (vor Spielbeginn einen Teil der [bereits gemischten] Karten vom Stapel herunternehmen und die übrig gebliebenen obenauf legen); eine Masche a. (Stricken; durch Überziehen einer Masche über die davor liegende die Gesamtmaschenzahl um eins reduzieren); b) <a. + sich> sich ablösen: die Kruste hebt sich ab. 2. sich etw. auszahlen lassen: Geld [vom Konto] a.; geht er los, hebt auf der Sparkasse sein Guthaben ab (Fallada, Blechnapf 311). 3. a) <a. + sich> gegenüber einem Hinter-, Untergrund, seiner Umgebung deutlich unterscheidbar hervortreten: die Bäume hoben sich vom/gegen den Abendhimmel ab; Weiter vorn ... hoben sich zwei Segel wie kleine graue Türmchen vor dem Himmel ab (Hausmann, Abel 162); Ü der Ritmo ist ein ungewöhnliches Auto. Er hebt sich ab (er unterscheidet sich von anderen Autos; ADAC-Motorwelt 10, 1980, 12); sie hob sich von den anderen durch ihre ruhige Art ab; Die Nationale Front legt überall dort zu, wo die Arbeitslosigkeit hoch ist, die alten Stadtregierungen korrupt oder vom Alltag der Bürger abgehoben (Woche 14. 2. 97, 3); b) etw. optisch gegenüber etw. hervortreten lassen: etw. unterstreichen und es dadurch von seiner Umgebung a. 4. (Fliegerspr.) (von Flugzeugen, Raketen) sich in die Luft erheben: die Maschine hebt elegant ab; die Rakete hat von der Startrampe abgehoben; Ü er ist Realist geblieben, hat innerlich nicht abgehoben (hat den Bezug zur Realität nicht verloren; Hamburger Morgenpost 25. 5. 85, 9); In welcher abgehobenen (realitätsfernen) Welt leben eigentlich die Politiker (Stuttg. Zeitung 7. 11. 89, 29). 5. auf etw. nachdrücklich Bezug nehmen, in einem gegebenen Zusammenhang hinweisen: Schmidt hob auf die Notwendigkeit einer kritischen Distanz zwischen Medien und Politik ab (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 11); die Fraktionsvorsitzende hat bewusst auf die Gewissensentscheidung jedes und jeder einzelnen Abgeordneten abgehoben.

Universal-Lexikon. 2012.

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